Simone Eberle
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt zum einen das Miteinander von Wohnungseigentümern und zum anderen die Beziehung zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt hier die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohnungseigentum zwischen den Wohnungseigentümern untereinander ergeben.
Aufgrund verschiedener Vorstellungen wie mit dem gemeinsamen Eigentum umgegangen werden soll, kommt es auf diesem Gebiet häufig zur Uneinigkeit. Dies z.B. wenn ein Miteigentümer sein Hausgeld nicht bezahlt oder nicht geklärt werden kann, wie ein Schaden am Gemeinschaftseigentum repariert werden soll. Auch wie die Betriebskosten anteilig zu verteilen sind.
Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang unter anderem:
Wohnanlagen werden regelmäßig von einem Verwalter verwaltet. Hier ergeben sich Fragen im Hinblick auf die
In unserer Anwaltskanzlei in Ulm berät und betreut sowohl Wohnungseigentümer als auch Verwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Frau Rechtsanwältin Simone Eberle, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist mit den örtlichen Verhältnissen in Ulm und der Umgebung von Ulm bestens vertraut, was vor allem auch in Wohnungseigentumsrecht eine entscheidende Rolle spielen kann. Daneben kennt Rechtsanwältin Simone Eberle auch die aktuelle Rechtsprechung in Ulm.
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